Wer gewerblich Mailserver im Internet betreibt, muss fremde Emails weiterleiten und darf seinen Konkurrenten nicht auf eine Blacklist setzen, auch wenn dieser Spam versendet. Dies entschied das Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 27. September 2007, Az. 7 O 80/07, über das der Heise Verlag in seiner Zeitschrift ct berichtet.
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Viele werden es nicht glauben, aber man kann sich auch durch rein virtuelle Straftaten schuldig machen oder verhaftet werden.
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Wer im Internet handelt und verkauft, hat seine Kunden über Rückgabe- und Widerrufsrechte umfassend zu informieren. Kleine Fehler bei der Belehrung führen dabei zu kostenpflichtigen Abmahnungen.
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In seinem Beschluss vom 26. September 2007, Az.: I B 53, 54/07, hat sich der Bundesfinanzhof jetzt zum Zugriff der Finanzverwaltung auf die datenverarbeitungsgestützte Buchführung der Unternehmen geäußert.
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