Mit Entscheidungen vom 21.12.2010 in den Verfahren 1 BvR 2742/08 und 1 BvR 27/ist 60/08 (Drucker und Plotter), sowie 1 BvR 506/09 (PC) und 1 BvR 3461/08 (Kopierstationen) hat das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Problematik urheberrechtlicher Abgaben auf digitalen Vervielfältigungsmaschinen aufgehoben.
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Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az. 6 W 155/10 Stellung genommen, wann und unter welchen Umständen beim Anbieten einer urheberrechtlich geschützten Datei im Internet, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen, von einem gewerblichen Ausmaß ausgegangen werden kann.
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In einem aktuellen Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen C 15. 80/08 und 444/09 hat der Europäische Gerichtshof zur Fragestellung genommen, welcher Gerichtsstand zuständig ist, wenn ein Verbraucher in einem anderen Land der Europäischen Union online über das Internet Waren oder Dienstleistungen bestellt.
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Mit Beschluss vom 27.04.2010, Aktenzeichen: 643/10, hat das Oberlandesgericht Köln einen für viele liebe Händler, die mit verderblicher Ware handeln, zu beachtenden Beschluss gefasst.
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