Mit drei Urteilen vom 27. Oktober 2010 (Az.: BVerwG 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass für internetfähige PCs Rundfunkgebühren zu zahlen sind.
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Für viel Aufregung im Internet hatte in den letzten Wochen die Nachricht gesorgt, dass zum 1. Januar 2011 der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Kraft trete.
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Aus datenschutzrechtlichen Gründen hat der europäische Gerichtshof jetzt in einem Urteil, Az .: C-92/09 eine Vorschrift aufgehoben, nach der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet waren, die Empfänger von Agrarsubventionen der Europäischen Union im Internet zu nennen, wie auch die genaue Höhe der erhaltenen Beihilfen.
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Wer im Internet Verträge anbietet, muss auf seiner Webseite, wenn private Verbraucher darauf Zugriff haben, die Vorschriften der Preisangabenverordnung einhalten. Auch dann, wenn er und sein Angebot sich nur an gewerbliche Verkäufer richtet, und der Verkäufer überhaupt keine Verträge mit privaten Kunden abschließt oder abschließen möchte. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.04.2010, Az. IZ BR 99/08.
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