Durch zwei Urteile hat das Amtsgericht Charlottenburg (Az. 226 C 130/10, 226 C 128/10) im November Aufsehen erregt. Wendete es sich doch gegen die Annahme, im Internet und bei internetbezogenen Delikten, der Kläger seinen Gerichtsstand frei wählen.
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Mit einer Neuregelung reagiert die Bundesregierung auf verschiedene Urteile des EuGH wie auch zuletzt des Bundesgerichtshofs, mit denen die deutschen Wertersatzvorschriften im Online- und Versandhandel bei Verbrauchergeschäften als unzureichend und mit europäischem Recht nicht vereinbar kritisiert wurden.
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Anfang Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof im Fall Oracle gegen die Firma usedSoft wegen der Zulässigkeit des Verkaufs von gebrauchter Software verhandelt und eine Entscheidung für den 03.02.2011 angekündigt.
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Mit Urteil vom 11. November 2010, Az.: III ZR 57/10, hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
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